16. Oktober
1938:
Abends verursacht B, der mit Helene Weigel und Margarete Steffin im Auto unterwegs ist, einen Unfall, über den die Kopenhagener Zeitung Politiken berichtet. Brecht korrigiert die Meldungen in einem Brief an die Redaktion. Er sei nicht von Scheinwerfern eines entgegenkommenden Autos geblendet gewesen. Um einen vor den Wagen springenden Jungen nicht zu verletzen, sei er nach rechts ausgewichen, wo er die Mutter des Jungenstreifte. „Vielleicht hätte ich auf keinen Fall auf den Fußweg abbiegen dürfen, auch nicht um ein Menschenleben zu schonen, und ganz gleichgültig, ob der Fußweg mir frei schien. Das mag, ich weiß es nicht, juristisch eingewendet werden können, aber schon aus Menschlichkeit wird wohl jeder Fahrer in solchen Situationen zu vermeiden suchen, jemanden zu überfahren.“ Im Verlauf mehrerer Verhandlungen wird, wie Margarete Steffin (im Dezember 1939) Fredrik Martner mitteilt, ein Gerichtstermin über den Unfall auf den 14.12.39 festgesetzt. Ob Steffin beim Gericht eine Verschiebung durchsetzten konnte, wie sie das wünscht, um daran teilzunehmen, ist nicht bekannt.
(Werner Hecht: Brecht Chronik. Suhrkamp, Frankfurt a. M. S. 555.)
Dazu und sehr lesenswert:
„Ein lehhreicher Unfall des Dichters Brecht“
(aus: „SCHROTT. Bilder aus der Geschwindigkeitsfabrik. Eine fragmentarische Kulturgeschichtedes Autounfalls“. Eine Website von Matthias Bickenbach & Michael Stolzke)